Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2019
Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Elvoka AG, Rütisbergstrasse 12, 8156 Oberhasli (Elvoka AG) und ihren Kunden (der Kunde) in Zusammenhang mit Lieferungen von Produkten aus dem Produktsortiment von Elvoka (die Produkte) oder der Erbringung von Dienstleistungen durch die Elvoka (die Dienstleistungen) (der Vertrag).
1.2Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Elvoka und dem Kunden. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von Elvoka ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
1.3Elvoka behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden und gelten für alle dieser Mitteilung folgenden Verträge.
1.4Jedes Produkt hat ein Datenblatt, das unter www.elvokalight.ch/produkte eingesehen und heruntergeladen werden kann (das Datenblatt). Die jeweiligen Datenblätter stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Elvoka und dem Kunden dar und sind verbindlich.
1.5Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Submissionsbedingungen und andere Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn in Bestellungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden auf solche Bedingungen verwiesen wird, solche Bedingungen diesen Dokumenten beigelegt werden oder solche Bedingungen Elvoka anderweitig mitgeteilt werden.
Vertragsschluss
2.1Offerten, Preise, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und sonstige Angaben von Elvoka sind unverbindlich, können jederzeit von Elvoka geändert oder widerrufen werden und stellen kein Angebot, sondern einzig eine Einladung an den Kunden zur Offertstellung dar.
2.2Bestellungen des Kunden von Produkten oder Dienstleistungen (die Bestellung) gelten als blosse Offerte an Elvoka zum Abschluss des Vertrages.
2.3Der Vertrag zwischen dem Kunden und Elvoka kommt erst zustande, wenn Elvoka der Bestellung zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt in der Regel durch schriftliche Auftragsbestätigung der Elvoka (die Auftragsbestätigung) oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Kunden und Elvoka.
2.4Nach Abschluss des Vertrages können Abänderungen oder Stornierungen des Vertrages nur noch mit beidseitigem schriftlichen Einverständnis des Kunden und Elvoka erfolgen.
2.5Technische Änderungen an den Produkten im Rahmen der Produktweiterentwicklung bleiben vorbehalten.
Preise
3.1Elvoka behält sich vor, sämtliche Preise jederzeit zu ändern.
3.2Soweit Leuchten und Leuchtmittel separat verkauft werden, versteht sich der Leuchtenpreis exklusive Leuchtmittel.
3.3Die Preise beinhalten keine Installation oder Montage der Produkte und sind exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
3.4Auf sämtlichen Preisen erhebt Elvoka die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültige Mehrwertsteuersatz.
3.5Auf Leuchten und Leuchtmittel erhebt Elvoka vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG). Es gilt die im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages jeweils aktuelle vRG-Tarif- und Geräteliste der Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS), die unter www.slrs.ch eingesehen und heruntergeladen werden kann.
3.6Folgende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind vom Kunden zusätzlich Elvoka geschuldet:
(a)Kosten für Paletten, die nicht innerhalb eines Monats nach der Lieferung Elvoka retourniert werden;
(b)Kosten für Versicherungen, sofern der Kunde eine solche verlangt;
(c)Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial;
(d)Lagerkosten für durch den Kunden verzögerte Lieferungen;
(e)Kosten, die Elvoka entstehen, weil der Kunde seine Mitwirkungs- oder Beistellpflichten nicht oder nicht richtig erfüllt hat;
(f)Sämtliche Kosten, die sich aus allfälligen Kontrollen oder Prüfungen gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ergeben; und
(g)Kosten für Lichtplanungen, die auf Verlangen des Kunden besonders erstellt werden.
Zahlungsbedingungen
4.1Der Kunde hat alle Rechnungen der Elvoka innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von den Rechnungsbeträgen, insbesondere Skonti, dürfen nicht vorgenommen werden.
4.2Der Kunde muss allfällige Mängel an Rechnungen spätestens nach 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet gegenüber Elvoka beanstanden; ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt und der Kunde schuldet Elvoka den in der Rechnung aufgeführten Rechnungsbetrag.
4.3Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum eine Rechnung weder bezahlt noch schriftlich und begründet beanstandet, so gerät er ohne weiteres in Zahlungsverzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung oder einer Nachfrist bedarf.
4.4Im Zahlungsverzug schuldet der Kunde Elvoka einen Verzugszins von 5% p. a. Elvoka ist berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Solange der Zahlungsverzug andauert, ist Elvoka weiter berechtigt, sämtliche Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einzustellen. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte der Elvoka bleiben vorbehalten.
4.5Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsabklärung Auskünfte über den Kunden bei Dritten eingeholt und Daten betreffend das Zahlungsverhalten des Kunden an Dritte weitergegeben werden können. Elvoka kann für den Kunden Kreditlimiten festlegen und bei Überschreitung der Kreditlimite Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einstellen oder nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheit ausführen.
4.6Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Elvoka ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz oder Wohnsitz des Kunden einzutragen.
Lieferung
5.1Elvoka ist berechtigt, die Produkte in Teilsendungen auszuliefern.
5.2Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2010) am Sitz der Elvoka (die Lieferung).
5.3Minder-, Mehr- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet bei Elvoka zu beanstanden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
5.4Von Elvoka angegebene Lieferfristen und -termine (insbesondere solche in Offerten oder Auftragsbestätigungen) sind unverbindlich und können sich ändern. Elvoka gerät erst dann in Schuldnerverzug, nachdem Elvoka trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Kunden den Vertrag nicht erfüllt. Gerät Elvoka in Schuldnerverzug, kann der Kunde einzig vom Vertrag zurücktreten und allfällige bereits bezahlte Rechnungsbeträge von Elvoka zurückfordern. Jede weitergehende Haftung seitens Elvoka für Frist- oder Terminüberschreitungen, insbesondere Schadenersatz für Verzugsschäden, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Beizug von Sublieferanten, Subunternehmern und Dritten
6.1Elvoka ist nach freiem Ermessen berechtigt, für die Erfüllung des Vertrages Sublieferanten, Subunternehmer und andere Dritte beizuziehen.
Garantie
7.1Elvoka garantiert, dass
(a)Produkte während zwei Jahren nach Lieferung; und
(b)LED-Leuchten der Marke „Elvoka“ (d. h. unter Ausschluss der LED-Leuchten von Drittherstellern) während fünf Jahren nach Lieferung, frei von Mängeln sind und bleiben, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Elvoka zurückzuführen sind, vorausgesetzt dass
(i)die Garantie nicht gemäss Ziffer 7.2 ausgeschlossen ist;
(ii)der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet gegenüber Elvoka gerügt hat, mit Ausnahme von Mängeln, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung durch den Kunden nicht erkennbar waren (der Versteckte Mangel); und
(iii)sofern es sich um einen Versteckten Mangel handelt, der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung schriftlich und begründet gegenüber Elvoka gerügt hat (der Garantiefall).
7.2Jede Gewährleistung und Garantie seitens Elvoka ist ausgeschlossen:
(a)für Produkte, an denen der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von Elvoka Instandsetzungen, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen haben;
(b)wenn der Kunde oder Dritte Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten haben, insbesondere wenn:
(i)beim Betrieb des Produkts Grenzwerte für Temperaturen oder Spannungen überschritten worden sind;
(ii)das Produkt nicht bestimmungsgemässen mechanischen, physikalischen, chemischen oder anderen Belastungen ausgesetzt worden ist;
(iii)das Produkt ausserhalb der Spezifikationen des Datenblatts betrieben worden ist; oder
(iv)das Produkt nicht gemäss Wartungsplan regelmässig gewartet worden ist (die spezifischen Wartungsanforderungen ergeben sich aus dem Beleuchtungssystem, der Leuchte, der Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte);
(c)für Produkte, die nach Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten hergestellt worden sind und der Mangel durch einen Fehler in diesen Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen verursacht worden ist;
(d)für Produktausfälle, welche eine Nennausfallrate von 0.2% pro tausend Betriebsstunden nicht übersteigen;
(e)für Verschleissteile, wie z. B. Notlichtbatterien, Starter und Leuchtmittel;
(f)für Mängel als Folge von Softwareviren und Malware;
(g)für altersbedingten Lichtstromrückgang von LED Modulen.
7.3Im Garantiefall wird Elvoka nach eigener Wahl und Ermessen einzig entweder
(a)das mangelhafte Produkt instand setzen;
(b)eine Ersatzlieferung mit einem mängelfreien Produkt oder einem gleichwertigen Ersatzprodukt vornehmen; oder
(c)dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis des Produktes und seinem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten in gleicher Höhe ausstellen.
Wählt Elvoka die Instandsetzung, hat der Kunde auf eigene Kosten für die Demontage sowie den Versand und Transport des mangelhaften Produktes an einen von Elvoka benannten Ort zu sorgen. Im Falle einer Ersatzlieferung erfüllt Elvoka seine Verpflichtung mit Lieferung eines mängelfreien Produktes oder gleichwertigen Ersatzproduktes.
7.4Weder die Instandsetzung noch die Ersatzlieferung haben eine Verlängerung der Fristen gemäss Ziffer 7.1 zur Folge, die sich in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung berechnen.
7.5Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere kann Elvoka nicht für die Kosten der Demontage, Wiedermontage und Programmierung der Produkte oder deren Bestandteile als Folge von Mängeln haftbar gemacht werden.
Retouren ausserhalb von Garantiefällen
8.1Ausserhalb von Garantiefällen hat der Kunde das Recht, Muster und Produkte nach Voranmeldung des Kunden zurückzugeben (mit Ausnahme von Produkten, welche auf Kundenwunsch beschafft oder hergestellt wurden; diese sind von der Rücknahme ausgeschlossen). Elvoka stellt in Abhängigkeit vom Zustand des zurückgegebenen Musters bzw. Produkts und vergangenem Zeitraum seit Lieferung desselben eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten zu Gunsten des Kunden aus. Es gilt folgende Tabelle:
Seitwärts wischen für alle Fristen
| Gutschriftshöhe bei einer Frist seit Lieferung von (Kalendertage) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zustand | bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | 91 bis 120 Tage | über 120 Tage |
| Muster | |||||
| Muster in Ordnung und originalverpackt | 100% | 100% | 60% | 50% | 0% |
| Muster nicht originalverpackt, schmutzig oder staubig | 50% | 50% | 30% | 20% | 0% |
| Muster mit Lackschäden, Kratzern, technischen Defekten oder unvollständig | 0% | ||||
| Nicht originalverpackte oder gebrauchte Leuchtmittel | 0% | ||||
| Auf Kundenwunsch bei Dritten zugekaufte Artikel | 0% | ||||
| Produkte | |||||
| Artikel in Ordnung und originalverpackt | 80% | 70% | 60% | 50% | 0% |
| Artikel nicht originalverpackt, schmutzig oder staubig | 50% | 40% | 30% | 20% | 0% |
| Artikel mit Lackschäden, Kratzern, technischen Defekten oder unvollständig | 0% | ||||
| Nicht originalverpackte oder gebrauchte Leuchtmittel | 0% | ||||
| Auf Kundenwunsch bei Dritten zugekaufte Artikel | 0% | ||||
8.2Die Gutschriftshöhe wird auf Basis des Nettowarenwertes des zurückgegebenen Musters bzw. Produktes berechnet. Transport- und Versandkosten für Retouren gehen zu Lasten des Kunden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
Immaterialgüterrechte und Geschäftsgeheimnisse
9.1Sämtliche Immaterialgüter- und Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Urheberrechte, Designs und Markenrechte an den Produkten und Dienstleistungen (insbesondere an den Arbeitsergebnissen) gehören Elvoka. Dies gilt auch für Spezialanfertigungen, die Elvoka für den Kunden entworfen oder hergestellt hat, selbst wenn dies auf Basis von Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden geschehen ist.
9.2Beide Parteien haben die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages oder anderweitig bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und treffen geeignete Vorkehrungen, dass Unbefugte keine Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen erlangen.
Dienstleistungen
10.1Die Beschreibung von Art und Umfang der durch Elvoka zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Projektangebot der Elvoka an den Kunden (das Projektangebot).
10.2Vorbehältlich einer abweichenden Vereinbarung im Projektangebot sind folgende Leistungen nicht in den Preisen des Projektangebotes enthalten und durch den Kunden separat zu bezahlen:
(a)Planungs-, Transport-, Reise- und Versandkosten;
(b)Materialkosten, insbesondere Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Leuchtmittel, etc.
(c)Softwareupgrades und Funktionserweiterungen
(d)Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete und dergleichen;
(e)Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag, 6-18 Uhr); und
(f)Kosten für die Behebung von Mängeln, mit Ausnahme eines Garantiefalles gemäss Ziffer 7.
10.3Elvoka garantiert, dass die Dienstleistung gemäss dem Projektangebot und sorgfältig erbracht wird. Liegt ein Mangel in der Dienstleistung vor, so muss der Kunde diesen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Entgegennahme der betroffenen Dienstleistung rügen, widrigenfalls keine Gewährleistung oder Garantie seitens Elvoka besteht. Hat der Kunde fristgerecht gerügt, so wird Elvoka nach eigener Wahl und Ermessen entweder
(a)die betroffene Dienstleistung nachbessern; oder
(b)dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis der Dienstleistung und ihrem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Bezüge von Dienstleistungen in gleicher Höhe ausstellen. Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Haftung und Haftungsausschluss
11.1Die Haftung von Elvoka, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung, in allen Fällen inklusive der Haftung für Hilfspersonen, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
11.2Insbesondere haftet Elvoka nicht für mittelbare oder indirekte Schäden (inklusive Schäden als Folge von Ereignissen der Cyber-Sicherheit, wie z. B. durch Softwareviren, Malware und Hacking verursachte Schäden), Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenem Umsatz, entgangene Einsparungen, Verzugsschäden oder Schäden im Zusammenhang mit der Gewährleistung oder Garantie.
11.3Sollten die Bestimmungen von Ziffer 11.1 und/oder Ziffer 11.2 unwirksam sein, so ist die Haftung der Elvoka in der Summe für sämtliche Ereignisse auf 50% des durch den Kunden für die betreffende Lieferung bzw. Dienstleistung bezahlten oder zu bezahlenden Preises, exkl. Mehrwertsteuer, beschränkt.
Erhebung von Daten und Datenschutz
12.1Elvoka bearbeitet Daten des Kunden sowie seiner Mitarbeiter ausschliesslich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, inklusive dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zwecks Rechnungsstellung, der Abwicklung von Verträgen, der Kontaktierung des Kunden sowie zu Marketingzwecken, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung der Angebote von Elvoka.
12.2Die Website von Elvoka nutzt verschiedene Dienste und Cookies, welche Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter verarbeiten. Details hierzu sind unter www.Elvokalight.ch/impressum abrufbar und können dort heruntergeladen werden.
Verschiedenes
13.1Erklärungen, die den Nachweis durch Text ermöglichen, insbesondere E-Mail und Fax, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Solche Erklärungen gelten im Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als zugegangen und zur Kenntnis genommen.
13.2Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen oder unwirksamen Teil der AGB durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
13.3Dem Kunden ist die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag mit Elvoka untersagt. Jede Abtretung in Verletzung der vorangehenden Bestimmung ist nichtig. Elvoka darf Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag an Dritte abtreten.
13.4Der Kunde darf Forderungen der Elvoka nicht mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Elvoka ist die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Gegenforderungen der Elvoka gestattet.
13.5Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Elvoka, inklusive diese AGB, unterstehen schweizerischem Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
13.6Die Gerichte am Sitz von Elvoka sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und Elvoka ausschliesslich zuständig. Alternativ steht es Elvoka frei, das Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Kunden anzurufen.
